AGB
§ 1 Allgemein Nachstehende Bedingungen sind Inhalt eines jeden mit uns abgeschlossenen Vertrages. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind unwirksam. Mündliche Nebenabreden haben keine Rechtsgültigkeit, solange sie nicht schriftlich bestätigt sind.
§ 2 Lieferzeit Die Lieferzeit wird gerechnet vom Tage der Auftragsbestätigung bis zum Tage der Lieferung.
§ 3 Preise Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.
§ 4 Zuschläge Die Behandlung von verfärbten Teppichen sowie antiken Einzelstücken erfolgt nach Beurteilung und Preisvereinbarung. Teppiche zwischen 0,5 qm und 1,0 qm werden wie 1,0 qm berechnet, kleinere Teppiche nach Vereinbarung. Runde Teppiche werden per Quadratmeter berechnet. Für Teppiche über 12 qm und Einzelstücke berechnen wir einen Zuschlag von 20 %. Eine Transportversicherung wird nur ausdrücklich auf Wunsch (schriftlich) des Auftraggebers abgeschlossen.
§ 5 Reklamation/Schadensersatz Wir verpflichten uns zu sach- und fachgerechter Ausführung sowie schonender Behandlung. Die richtige Behandlung der Ware bleibt im Ermessen unserer Fachleute. Sollte sich während der Bearbeitung trotz vorheriger Prüfung ergeben, dass der Auftrag aus irgendwelchen Gründen nicht durchführbar ist, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle hat der Auftraggeber nur Anspruch auf kostenlose Zurückgabe der Ware Reklamationen werden nur beachtet, wenn sie uns binnen acht Tagen nach Rückgabe des Teppichs bescheid geben nach der frist von acht Tagen besteht keine möglichkeit zur Reklamation.
§ 6 Haftungsausschuss Für Farbechtheit, Haltbarkeit beim Waschen (morsche Stellen), Maßveränderungen und der weiteren Nachbehandlung der Teppiche wird keine Haftung übernommen. Eine Haftung für den Verlust von Zoll-, Plomben oder Etiketten bei der Behandlung von Teppichen ist ausgeschlossen. Die uns überlassenen Maßlisten werden bis zu einer eventuellen Feststellung von Unrichtigkeiten zugrunde gelegt. Für Antik- bzw. Altwäscheaufträge, bei denen Farbveränderungen oder Farbtönungen erreicht werden sollen, wird keine Haftung übernommen. Weiterhin wird jede Haftung für durch Spannen verursachte Schäden, wie z.B. Löcher, die durch Festnageln der Teppiche oder durch die Markierung der Teppiche bei Annahme, entstehen können, nicht übernommen. Eine Haftung für Maßveränderungen, die im Rahmen einer fachgerechten Bearbeitung auftreten, können wir nicht übernehmen.
§ 7 Berechnung von Lagergeld Bleibt der Aufraggeber nach Anzeige der Fertigstellung mit der Abnahme der Ware länger als 10 Tage im Rückstand, so sind wir, nach Setzen einer Nachfrist von 4 Tagen, berechtigt, die Ware in unserer Aufbewahrungsabteilung zu übernehmen und die Lagerung, die auf Gefahr des Auftraggebers erfolgt, zu den geltenden Tarifen in Rechnung zu stellen.
§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist für beide Teile Neuwied. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlich Gerichtsstand Neuwied. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Neuer Text
Fransen befestigen
Traditionelle Handarbeit. Wenn ein
Teppich an der Kante oder an den Fransen
kaputt geht, sollte er unverzüglich repariert
werden, damit sich der Schaden und die
Reparaturkosten im Rahmen halten.
Teppichreparatur ist Vertrauenssache. Es
muss mit authentischem Material und wenn
nötig, mit naturfarbener Wolle bzw. Seide
restauriert werden. Wir sind auf
originalgetreue Teppichrestauration
spezialisiert.
Bei der Reparatur wird,
falls erforderlich, die alte
Befestigung entfernt oder
ein ausgefranster
Kelimansatz begradigt.
Danach werden mit einem
Baumwollfaden immer
zwei bis sechs Fransen mit
zwei Knoten befestigt. Die
Feinheit der Befestigung
richtet sich hierbei nach der
Feinheit der Teppiche.
Kanten erneuern
Eine abgelaufene Teppichkante sieht nicht nur unschön aus, sie kann ebenso eine gefährliche Stolperfalle sein. Wie bei allen Reparaturen ist auch bei der Kantenreparatur die rechtzeitige Behebung der Schäden viel günstiger als eine aufwändige Restauration im Nachhinein. Umgeknickte Ränder führen nämlich oftmals zu Brüchen oder Rissen die bis ins Innenfeld reichen können.
Je nach Umfang des Defekts entfernen wir die Teppichkanten komplett oder lediglich nur das Restmaterial der alten Kanten. Danach werden die äußeren Haupt- und Schlussketten eingefasst.
Mottenfraß nachknüpfen
Man erkennt an den fliegenden Faltern, dass in der Wohnung Motten vorhanden sind. Besonders gefährdet vom Mottenbefall sind dicke intensiv riechende Wollteppiche.
Wird ein Teppich regelmäßig begangen, dann wird er in der Regel nicht von Motten befahlen. Man sollte jedoch auf solche Stellen achten, die abgedeckt (Couch, Tisch) sind .
Je schneller ein Mottenbefall behandelt wird, um so geringer ist das Ausmaß der Reparatur und die Entwertung Ihres Teppichs. Vor der Reparatur gilt immer: Teppichwäsche mit Antimottenbehandlung! Das Nachknüpfen der Mottenstellen wird so fachmännisch ausgeführt, dass Sie nachher die Stellen nicht mehr finden werden.